Satzung des Mercury Capri Club Deutschland 07 MCCD 07
§ 1 Name und Sitz des Clubs 1. Der Club führt den Namen MCCD 07 „Mercury Capri Club Deutschland 07“ 2. Der Club hat seinen Sitz in Aarbergen (Hessen)
§ 2 Zwecks des Clubs 1. Der Zweck des MCCD 07 besteht darin, Mercury Capri Fans, Fahrer und Freunde zusammenzuführen und Ihnen eine gemeinsame Plattform zur Kommunikation zu bieten. 2. Der Club ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Haftung 1. Der Club haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen. 2. Der Club haftet auch in keinem Falle für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des Clubs (insbesondere bei den Treffen) erleiden.
§ 4 Mitgliedschaft 1. Jede natürliche als auch juristische Personen kann Mitglied des MCCD 07 werden. 2. Die Anmeldung zur Aufnahme in den MCCD 07 muss schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Durch die Aufnahme wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet. a.) Die schriftliche Anmeldung kann auch als E - Mail erfolgen. Die geforderten Angaben sind bitte vollständig und richtig anzugeben. 3. Die Mitgliedschaft beginnt nach Prüfung und Genehmigung des Antrags durch den Vorstand. 4. Die Mitgliedschaft kann beendet werden durch folgende Punkte: a.) Schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand des MCCD 07, der nicht begründet werden muss. b.)Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzungen des MCCD 07. c.)Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die StVO 5. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Clubs schwer verstößt oder die Satzungsvoraussetzung nicht mehr erfüllt.
§ 5 Beiträge und Finanzen 1. Die Mitgliedschaft im MCCD 07 kostet für Einzelpersonen 36,- € pro Kalenderjahr(3,- € pro Monat). Für Paare beträgt der Jahresbeitrag 55,- €. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am Jahresanfang auf das Clubkonto zu entrichten. Ein Clubkonto wird noch eröffnet und dann in der Satzung niedergeschrieben. 2. Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des Vereins. Nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarende Zuwendungen oder unangemessene Vergütungen dürfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch an andere Personen gewährt werden.
§ 6 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und wird vom Vorstand einberufen, im Übrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragt. Eine Mitgliederversammlung ist vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder dessen Vertreter geleitet. Alle Beschlüsse, mit Ausnahme des Beschlusses der Auflösung des Vereins, werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und durch den Schriftführer protokolliert. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Die Mitgliederversammlung hat folgend Aufgaben: a) Feststellung, Abänderung und Auslegung der Satzung; b) Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung des Vorstandes; c) Wahl des Vorstandes; d) Wahl von zwei Rechnungsprüfern auf die Dauer von 2 Jahren; e) Festsetzung oder Änderung des Mitgliederbeitrages; f) Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes; g) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins; h) Entscheidung über die Berufung § 4 der Satzung; i) Ernennung von Ehrenmitgliedern; Der genaue Termin wird den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte vorschlagen.
2. Alle Mitglieder des MCCD 07 können mit je einer Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
3. Der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Satzungsänderungen benötigt eine 2/3 Mehrheit.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den Mitgliederversammlungen sowie zur Stellung von Anträgen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten. Gleiches gilt für den von der Mitgliederversammlung aus besonderen Anlass beschlossenen Umlagesatz. 3. Die Mitglieder sind verpflichtet die Satzung einzuhalten.
4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu befolgen. Die Mitglieder sind gehalten, Zweck und Aufgaben des Club tatkräftig zu unterstützen.
§ 8 Organe des Clubs 1. Die Organe des Clubs sind: a.) Vorstand b.) Mitgliederversammlung
§ 9 Der Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus 3 Personen und wird gewählt. Bis zur ersten Wahl übernimmt der Gründer des MCCD 07 (Frank Spielberg) die Aufgaben des Vorstandes.
2. Der Vorstand entscheidet über alle Clubangelegenheiten, die nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen.
3. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
§ 10 Allgemeines
1. Mit der Mitgliedschaft beim MCCD 07 erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widersprüche an.
2. Ein Verstoß gegen die Satzung führt umgehend zum Ausschluss aus dem Club.
3. Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist, dass es weder rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen unterstützt, noch publiziert oder wie auch immer von ihm verbreitet wird.
4. Bei Treffen hat sich das Mitglied an die geltenden Regeln und gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
5.Das Mitglied des MCCD 07 hat sich in der Öffentlichkeit, als auch im Internet (Chat, Forum) so zu verhalten und zu benehmen, dass der Club keinen Imageverlust erleidet.
Der Satzungsentwurf ist gut, wir können uns damit anfreunden.
Aber das Logo: was ist mit jenen Capri-Eignern, die das große Glück haben einen australischen Direkt-Import zu besitzen? Diese Fahrzeuge tragen nämlich das oval-blaue FORD-Logo anstelle des Mercury-Logos, welches nur für den amerikanischen Markt bestimmt war. D.H.: wer das FORD-Logo hat, fährt ein australisches Original (except the right hand drive) und wer das MERCURY-Emblem hat, besitzt halt (nur) ein US-Import!
liebe Grüße Melli u Armin
PS: Wir haben 'nur' einen Mercury ergattern können
Na super, nun fangen wir schon an über solche Kleinigkeiten zu diskutieren ? Ist doch völlig egal ob Mercury Symbol oder Ford Pflaume. lol Habe meinen Wagen Letzten Monat neu lackiert und dabei auch geklient, das heißt ich habe jetzt gar kein Symbol mehr am Auto, und nu ? ganz auf ein Logo verzichten ?
Was kommt denn dann als nächstes hier in die Diskusionsrunde ? das der Mercury hier auf der HP in rot ist ? und das Mercury Fahrer deren Wagen eine andere Farbe haben diskriminiert werden ?
Zitat von WolfmanNa super, nun fangen wir schon an über solche Kleinigkeiten zu diskutieren ? Ist doch völlig egal ob Mercury Symbol oder Ford Pflaume. lol Habe meinen Wagen Letzten Monat neu lackiert und dabei auch geklient, das heißt ich habe jetzt gar kein Symbol mehr am Auto, und nu ? ganz auf ein Logo verzichten ?
Was kommt denn dann als nächstes hier in die Diskusionsrunde ? das der Mercury hier auf der HP in rot ist ? und das Mercury Fahrer deren Wagen eine andere Farbe haben diskriminiert werden ?
Nun ja, was solls.
schaut Euch einfach mal die neue Seite des Mercury Capri Club Deutschland 07 "MCCD 07" an:
Der Satzungsentwurf ist gut, wir können uns damit anfreunden.
Aber das Logo: was ist mit jenen Capri-Eignern, die das große Glück haben einen australischen Direkt-Import zu besitzen? Diese Fahrzeuge tragen nämlich das oval-blaue FORD-Logo anstelle des Mercury-Logos, welches nur für den amerikanischen Markt bestimmt war. D.H.: wer das FORD-Logo hat, fährt ein australisches Original (except the right hand drive) und wer das MERCURY-Emblem hat, besitzt halt (nur) ein US-Import!
liebe Grüße Melli u Armin
PS: Wir haben 'nur' einen Mercury ergattern können
LOLLLLL!!! Tja, da bin Ich wirklich in die Klemme, weil ich habe einen von jeden ... Aber bin dabei das Ford Logo zu wechselen fur das Mercury Logo ... Fehlt nur nur das Hintere ...
Der Satzungsentwurf ist gut, wir können uns damit anfreunden.
Aber das Logo: was ist mit jenen Capri-Eignern, die das große Glück haben einen australischen Direkt-Import zu besitzen? Diese Fahrzeuge tragen nämlich das oval-blaue FORD-Logo anstelle des Mercury-Logos, welches nur für den amerikanischen Markt bestimmt war. D.H.: wer das FORD-Logo hat, fährt ein australisches Original (except the right hand drive) und wer das MERCURY-Emblem hat, besitzt halt (nur) ein US-Import!
liebe Grüße Melli u Armin
PS: Wir haben 'nur' einen Mercury ergattern können
LOLLLLL!!! Tja, da bin Ich wirklich in die Klemme, weil ich habe einen von jeden ... Aber bin dabei das Ford Logo zu wechselen fur das Mercury Logo ... Fehlt nur nur das Hintere ...